FIM-SDS_Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) Genehmigung
S17000576• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie in Schonzeiten, und/-oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen.
Handlungsgrundlage
- § 13 Absatz 3 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung - BiFVO) - vom 29.06.2016 ; § 2 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021
Formularangaben
Wenn Sie in Schonzeiten, und/-oder über die Mindestmaße fischen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der oberen Fischereibehörde beantragen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-05-19