Referenz: Antrag auf Erlaubnis zum Einleiten von Stoffen in das Grundwasser
S17000403• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
Handlungsgrundlage
- § 9 (1) Nr. 4 WHG i.V.m. § 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden