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FIM-SDS_befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

S17000378 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden (Urlauberfischereischein)

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 5 Abs. 1 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden (Urlauberfischereischein). Regel: Wenn in G60000083V1.1 Geburtsdatum (teilbekannt) das Alter der Antragstellenden Person das 16te Lebensjahr überschreitet, muss entweder eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass hochgeladen werden. Das F17010521 Personalausweis oder Reisepass hochladen wird zu einer Pflichtangabe.

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


2023-05-19