FIM-SDS_befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung
S17000378• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden (Urlauberfischereischein)
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 5 Abs. 1 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) - letzte Änderung 22.09.2021
Formularangaben
Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden (Urlauberfischereischein). Regel: Wenn in G60000083V1.1 Geburtsdatum (teilbekannt) das Alter der Antragstellenden Person das 16te Lebensjahr überschreitet, muss entweder eine Kopie des Personalausweises oder Reisepass hochgeladen werden. Das F17010521 Personalausweis oder Reisepass hochladen wird zu einer Pflichtangabe.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
2023-05-19