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XBau-Gesamtstruktur Bauantragsnachricht

S17000052 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 , 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Die Beseitigung von Anlagen, die als Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind, bedarf ebenfalls der Baugenehmigung. Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • § 59 (1), 68 (1) LBauO M-V XBau2.2

Gültig ab

15.10.2015

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bauantrag

Hilfetext

Mit dem Bauantrag können Sie eine Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage beantragen.

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden