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Anzeige der Nutzungsaufnahme

S17000047 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben

Handlungsgrundlage


  • § 22 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) §15 Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Nutzungsaufnahme bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die Bauherrin/ Der Bauherr muss die Aufnahme der Nutzung genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme ist nicht notwendig, wenn das Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden