Antrag Feststellung Verkehrswert nach BauGB
S13000287• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn man den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, kann dieser über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln werden lassen. Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr für ein Grundstück oder einen Gegenstand unter Berücksichtigung aller relevanten Eigenschaften und Lage erzielt werden könnte, ohne ungewöhnliche oder persönliche Umstände zu berücksichtigen.
Handlungsgrundlage
- §§ 192 ff. BauGB
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Methodische Freigabe