Landpachtvertragsänderung Anzeige
S13000238• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen die Änderungen im Landpachtvertrag binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 2 LPachtVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Methodische Freigabe