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Anzeige Abmeldung Wohnsitz

S13000183 Version 2.2 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Die Abmeldung dient dazu, persönliche Daten einer Person im Melderegister zu ändern. Gründe der Abmeldung kann ein Umzug ins Ausland, die Abmeldung des Nebenwohnsitzes oder die Abmeldung des Wohnsitzes auf einen Binnen- oder Seeschiffs sein.

Handlungsgrundlage


  • § 17 (2), 24 (1) Bundesmeldegesetz (BMG); Nr. 17.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Gültig ab

01.11.2015

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige zur Abmeldung des Wohnsitzes

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Name und Bezeichnung geändert