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Anzeige Änderung Tiergehege

S13000173 Version 2.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Tiergehege können nur unter der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen errichtet werden. Mit diesem Formular wird die Änderung eines Tiergeheges angezeigt.

Handlungsgrundlage


  • § 43 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über die Änderung eines Tiergeheges

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Name und Bezeichnung geändert