Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung (OZG)
S05001210• Version 3.1•
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Inhalt
Definition
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.
Handlungsgrundlage
- § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) § 156 Gewerbeordnung Versicherungsvermitlterverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika-Schlüssel: 99050034001000
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Inaktive BOB-Felder wurden aktualisiert und ausgetauscht.