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Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung (OZG)

S05001210 Version 3.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis. Neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das öffentlich einsehbare Vermittlerregister notwendig. Erlaubnisinhaber kann sowohl eine juristische sowie natürliche Person sein. Die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Vermittlerregister sind kostenpflichtig. Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer.

Handlungsgrundlage


  • § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 11a Gewerbeordnung (GewO) § 156 Gewerbeordnung Versicherungsvermitlterverordnung (VersVermV) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Leika-Schlüssel: 99050034001000

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


Inaktive BOB-Felder wurden aktualisiert und ausgetauscht.