Tierversuche Genehmigung (OZG)
S05001083• Version 2.1•
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fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn ein Tierversuch durchführt werden soll, ist bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zu beantragen. Tierversuche sind Eingriffe und Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können.
Handlungsgrundlage
- § 7a, 8, 8a, 9 TierSchG; § 5, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 29, 31, 32, 33, 36, 37 TierSchVersV; Artikel 15 RL 2010/63/EU; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG Referenzdatenschema zur Leistung 99110014006000 "Tierversuche Genehmigung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden