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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Hebamme (OZG)

S05000752 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99018049001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung"

Handlungsgrundlage


  • § 1 Hebammengesetz (HebG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Hebamme/Entbindungspfleger

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme" oder „Entbindungspfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden