OZG Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Zuverlässigkeitsprüfung
S05000576• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99050166261000 "Zuverlässigkeitsprüfung zur Anzeige nach § 9 MaBV"
Handlungsgrundlage
- § 34c Gewerbeordnung (GewO); § 9 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der/Die Gewerbetreibende nach § 34c GewO hat der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen (z. B. Geschäftsführer*innen, Prokurist*innen). Die Anzeigepflicht nach § 9 MaBV ist mit der Übermittlung von Name, Geburtsname (sofern er vom Namen abweicht), Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der anzuzeigenden Person erfüllt. Alle weiteren verpflichtenden Angaben in diesem Formular sind für die nachgelagerte Zuverlässigkeitsprüfung und Nutzung der Anzeigemöglichkeit im Wirtschaftsportal notwendig. Mit diesem Formular werden die zur Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung erforderlichen Angaben durch die angezeigte Person bereitgestellt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Korrekturen F05001701 (Aktualisierung G05000987), F05001818 (Aktualisierung / Ergänzung G05011259 und G05000835), G05000765 (Aktualisierung der Version),G05004651 (Ergänzung Rechtsformbezug)