Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung (OZG)
S05000547• Version 1.2•
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Inhalt
Definition
OZG-Referenzdatenschema zur Leistung 99078013108000 "Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung"
Handlungsgrundlage
- § 36 GewO
Formularangaben
Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Technische Beschreibung
Wenn Sie als Sachverständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden