Erteilung Kindertagespflege Erlaubnis OZG
S05000540• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn Sie wöchentlich mehr als 15 Stunden fremde Kinder gegen Entgelt betreuen benötigen Sie eine Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagespflege.
Handlungsgrundlage
- § 43 (2) SGB VIII § 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
OZG-Stammdatenschema zur Leika Leistung 99071001001000 "Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Aktualisierung F05007305