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Erteilung Kindertagespflege Erlaubnis OZG

S05000540 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Wenn Sie wöchentlich mehr als 15 Stunden fremde Kinder gegen Entgelt betreuen benötigen Sie eine Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertagespflege.

Handlungsgrundlage


  • § 43 (2) SGB VIII § 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erteilung Kindertagespflege Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Stammdatenschema zur Leika Leistung 99071001001000 "Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden