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Antrag auf Auskunft - Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis (OZG-RDS)

S05000535 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


OZG-Referenzdatenschema für die Leistung "99012087023002 - Baulast Auskunft Abschrift" Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. ​ Die Baulast wird in § 85 BauO NRW 2018 definiert: Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.​ Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern.​ Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen.​

Handlungsgrundlage


  • § 85 BauO NRW 2018

Gültig ab

27.07.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Auskunft - Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden