Antrag auf Auskunft - Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis (OZG-RDS)
S05000535• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
OZG-Referenzdatenschema für die Leistung "99012087023002 - Baulast Auskunft Abschrift" Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Die Baulast wird in § 85 BauO NRW 2018 definiert: Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern. Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen.
Handlungsgrundlage
- § 85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden