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Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t

S05000285 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, benötigen für die Teilnahme am öffentli-chen Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO. Neben einer Dauergenehmigung kann auch Aus-nahmegenehmigung für Einzelfahrten erteilt werden. Grundsätzlich gilt, dass Ausnahmen nur genehmigt werden dür-fen, wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vor-schriften der StVZO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) voll ausgeschöpft sind. Sie dürfen nur in dem Umfang genehmigt werden, der für den beabsichtigten Zweck unumgänglich notwendig ist (strenger Maßstab); aus wirtschaftlichen Gründen alleine darf keine Aus-nahmegenehmigung erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen für Einzelfahrten können grund-sätzlich mit einer Geltungsdauer von bis zu 2 Monaten erteilt werden. Die Einzelfahrt-Ausnahmegenehmigungen sind vom Fahrzeug-führer durch eine Urkunde nachzuweisen, bei Fahrten mitzufüh-ren und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aus-zuhändigen.

Handlungsgrundlage


  • § 70 Abs. 1 StVZO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einzelbetriebserlaubnis - Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


OZG-Referenzdatenschema für die Leistung Leika-ID 77000000008280 - Einzelbetriebserlaubnis: Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden