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Pfandleihgewerbe Erlaubnis und Anzeige Beginn

S05000130 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Pfandleihgewerbe Erlaubnis und Anzeige Beginn Gewerbebetrieb

Handlungsgrundlage


  • § 34 Abs. 1 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis als Pfandleihgewerbe (Pfandleiher:in, Pfandvermittler:in) § 34 Abs. 1 GewO und Anzeige des Beginns des Gewerbebetriebs gemäß § 2 Pfandleiherverordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden