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Geburtsanzeige (OZG)

S05000092 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • 10 und §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG); §§ 31 ff. Personenstandsverordnung (PStVO); §§ 1 ff. Personenstandsverordnung NRW (PStVO NRW); § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Geburtsanzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden