Antrag Schülerbeförderung Kostenerstattung
S05000011• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Antrag für die Erstattung entstandener Kosten für die Anfahrt zur Schule gemäß SchfkVO Anhand des Stammdatenschemata wird es ermöglicht, die Kostenerstattung aufgrund von Behinderung und Krankheit, Mindestentfernung zur Schule sowie in begründeten Ausnahmenfällen zu ermöglichen.
Handlungsgrundlage
- SchfkVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Schülerinnen und Schülern in allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrkosten erstattet bekommen. Sofern die Voraussetzung erfüllt werden, erstattet der Schulträger die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigenanteile berechnet werden (z. B. bei privater Nutzung des Tickets).
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden