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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

S03000038 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, sobald ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wurden neben dem GdB weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) festgestellt, werden auch diese im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Der Ausweis dienst als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (Nachteilsausgleichen). Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann befristet werden. Er kann eingezogen oder berichtigt werden, zum Beispiel wenn eine Neufeststellung einen höheren GdB oder ein Merkzeichen festgestellt hat. Zur Erst- oder Neuausstellung wird ein farbiges Passbild benötigt. Auch bei festgestellten Änderungen und wenn die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises abläuft, kann die erneute Ausweisausstellung beantragt werden. Sollte der Schwerbehindertenausweis verloren gehen oder beschädigt sein, kann ebenfalls die nochmalige Ausstellung beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden