Anzeige Meldung Reisepass
S00000312• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 27 PAuswG v. 18.06.2009
Formularangaben
Technische Beschreibung
Verpflichtung des Ausweisinhabers der Personalausweisbehörde unverzüglich den Diebstahl, den Verlust und das eigene Wiederauffinden des Reispasses anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen. (LeiKa-Nr.: 99085001014000, 99085001014001, 99085001014002, 99085001014003)
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Fachlich freigegebene Version