Anzeige Personalausweis Meldung
S00000311• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Verpflichtung des Ausweisinhabers der Personalausweisbehörde unverzüglich den Diebstahl, den Verlust und das eigene Wiederauffinden des Personalausweises anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen. (LeiKa-Nr.: 99008001014000, 99008001014001, 99008001014002, 99008001014003)
Handlungsgrundlage
- § 27 PAuswG v. 18.06.2009
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Aktualisiert und in der Struktur angepasst