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Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

S00000215 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Eine Lebenspartnerschaftsurkunde dient zum Nachweis einer Lebenspartnerschaft und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt. Sie kann von den Lebenspartnern sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage


  • §§ 55, 58, 62, 65 PStG v. 19.06.2020; § 16, Anlage 1 PStV v. 19.06.2020; § 3 BDSG v. 20.11.2019; Art. 6 DSGVO v. 25.05.2018; § 14 VwVfG v. 21.06.2019; §§ 107, 1902 BGB v. 22.12.2020; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, § 64 SGB X v. 09.06.2021

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Nicht modifizierbar

Struktur

Nur erweiterbar

Versionshinweis


nicht vorhanden