Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
S00000215• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde dient zum Nachweis einer Lebenspartnerschaft und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt. Sie kann von den Lebenspartnern sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Handlungsgrundlage
- §§ 55, 58, 62, 65 PStG v. 19.06.2020; § 16, Anlage 1 PStV v. 19.06.2020; § 3 BDSG v. 20.11.2019; Art. 6 DSGVO v. 25.05.2018; § 14 VwVfG v. 21.06.2019; §§ 107, 1902 BGB v. 22.12.2020; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, § 64 SGB X v. 09.06.2021
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Nicht modifizierbar
Struktur
Nur erweiterbar
Versionshinweis
nicht vorhanden