Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde
S00000212• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Eine Eheurkunde dient zum Nachweis einer Ehe und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Eheregister ausgestellt. Sie kann von den Ehegatten sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Eheurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Handlungsgrundlage
- §§ 55, 57, 62, 65 PStG v. 19.06.2020; § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. 1997 II S. 774); Anlage 1 PStV v. 19.06.2020; § 3 BDSG v. 20.11.2019; Art. 6 DSGVO v. 25.05.2018; § 14 VwVfG v. 21.6.2019; §§ 107, 1902 BGB v. 22.12.2020; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; § 64 SGB X v. 09.06.2021.
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Nicht modifizierbar
Struktur
Nur erweiterbar
Versionshinweis
nicht vorhanden