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Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde

S00000212 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Eine Eheurkunde dient zum Nachweis einer Ehe und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Eheregister ausgestellt. Sie kann von den Ehegatten sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Eheurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Handlungsgrundlage


  • §§ 55, 57, 62, 65 PStG v. 19.06.2020; § 50 PStV i.V.m. Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (BGBl. 1997 II S. 774); Anlage 1 PStV v. 19.06.2020; § 3 BDSG v. 20.11.2019; Art. 6 DSGVO v. 25.05.2018; § 14 VwVfG v. 21.6.2019; §§ 107, 1902 BGB v. 22.12.2020; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012; § 64 SGB X v. 09.06.2021.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Nicht modifizierbar

Struktur

Nur erweiterbar

Versionshinweis


nicht vorhanden