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Antrag Berechtigungszertifikat

S00000160 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Für jeden elektronischen Dienst ist ein technisches Berechtigungszertifikat erforderlich, welches die gegenseitige Authentisierung von Nutzer und Anbieter ermöglicht. Das technische Berechtigungszertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die vom Chip des Personalausweises vor jedem Lesevorgang geprüft wird. Es legt fest, welche personen- und ausweisbezogenen Daten der Anbieter eines Dienstes aus dem Personalausweis des Nutzers abfragen darf. Um ein technisches Berechtigungszertifikat erwerben zu können, benötigt der Diensteanbieter eine Berechtigung der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) im Bundesverwaltungsamt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 18, 21 PAuswG v. 20.11.2019; §§ 28, 29, 33 PAuswV v. 13.12.2019; § 78 AufenthG v. 20.5.2020; § 61h AufenthV v. 23.3.2020; RL Teil I BSI TR-03128 v. 25.10.2017; RL Teil II BSI TR-03128 v. 25.10.2017; Art. 30 (1a) Verordnung (EU) 2016/679

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Berechtigungszertifikat

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Nicht modifizierbar

Struktur

Nicht modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden