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Antrag zur Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr bearbeiten

99080018058000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Für die Arbeit im oder am Flughafen, wird in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung benötigt. Sie ist Voraussetzung, damit eine Zugangsberechtigung erteilt werden kann.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

21.04.2020

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Verkehrssicherheit (416)
Sicherheit im Luftverkehr (416.04)
Luftsicherheit (416.04.01)