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Antrag Befreiung behördliche Überwachung Viehausstellungen und Viehmärkte bearbeiten

99050207010000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Veranstaltung mit Vieh durchführen, gelten besondere Überwachungspflichten zur Vorbeugung von Tierseuchen. Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen. Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung dieser Überwachungspflicht beantragen. Dies gilt aber nur wenn Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird. Die Befreiung dieser Überwachungspflicht erhalten Sie nur, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entgegenstehen.

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

20.11.2018

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Landwirtschaft und Ernährung (841)
Landwirtschaft (841.01)
Zulassung und Überwachung der gewerbsmäßigen Tierhaltung und Tiertransporte (841.01.01)