Antrag Befreiung behördliche Überwachung Viehausstellungen und Viehmärkte bearbeiten
99050207010000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Veranstaltung mit Vieh durchführen, gelten besondere Überwachungspflichten zur Vorbeugung von Tierseuchen. Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen. Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung dieser Überwachungspflicht beantragen. Dies gilt aber nur wenn Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird. Die Befreiung dieser Überwachungspflicht erhalten Sie nur, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entgegenstehen.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
20.11.2018
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Landwirtschaft und Ernährung
(841)
Landwirtschaft
(841.01)
Zulassung und Überwachung der gewerbsmäßigen Tierhaltung und Tiertransporte
(841.01.01)