Antrag Bauvorbescheid bearbeiten
99012068006000• Version 02.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Vor Einreichung des Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Bauvorbescheid zu erteilen.
Handlungsgrundlage
Gesetz
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- §§ 17, 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Gültig ab
31.01.2023
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Raumordnung, Landesplanung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, Stadtentwicklung
(421)
Bauleitplanung, Bauordnung
(421.05)
Erteilung von Bauvorbescheiden
(421.05.04)