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Antrag Bauvorbescheid bearbeiten

99012068006000 Version 02.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Vor Einreichung des Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Bauvorbescheid zu erteilen.  

Handlungsgrundlage


Gesetz Rechtsverordnung

Gültig ab

31.01.2023

Gültig bis

nicht vorhanden

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Raumordnung, Landesplanung einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums, Stadtentwicklung (421)
Bauleitplanung, Bauordnung (421.05)
Erteilung von Bauvorbescheiden (421.05.04)