Antrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung bearbeiten
99010019020000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Person stellt den Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts oder der für den Wohnort der Person zuständigen Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde fragt gegebenenfalls bei anderen Behörden an. Die zuständige Ausländerbehörde erteilt den Aufenthaltstitel oder lehnt den Antrag der Person ab.
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
24.02.2008
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Angelegenheiten des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
(115)
Aufenthaltsgenehmigungen
(115.03)
Aufenthaltserlaubnis
(115.03.03)