Antrag Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz bearbeiten
99003002022000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
Gültig ab
29.02.2020
Gültig bis
29.09.2021
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Gesundheitsschutz
(611)
Gesundheitsdienst, Infektionsschutz
(611.04)
Personenbezogener Infektionsschutz
(611.04.01)