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Antrag Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz bearbeiten

99003002022000 Version 01.00.00 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Gesetz

Gültig ab

29.02.2020

Gültig bis

29.09.2021

Relevant für Leistungszuschnitt


Operatives Ziel

Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises verbindlich feststellt

Handlungsform

Verwaltungsakt

Verfahrensart

Nicht förmliches Verwaltungsverfahren nach VwVfG und VwGO

Prozessart


Kernprozess

Einordnung in den Prozesskatalog


Gesundheitsschutz (611)
Gesundheitsdienst, Infektionsschutz (611.04)
Personenbezogener Infektionsschutz (611.04.01)