Auszulobende Preise (Art und Wert)
G17006826• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §24 (1) Luftverkehrsgesetz (LuftVG);§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO);§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO); Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz); § 74 (2) Nr. 4 LuftVZO
Formularangaben
Eingabe: Erklärung über die an die Teilnahme (entgeltliche Flüge) der Luftfahrtveranstaltung auszulobenden Preise (Art und Wert)
Ausgabe: Erklärung über die an die Teilnahme (entgeltliche Flüge) der Luftfahrtveranstaltung auszulobenden Preise (Art und Wert)
Ausgabe: Erklärung über die an die Teilnahme (entgeltliche Flüge) der Luftfahrtveranstaltung auszulobenden Preise (Art und Wert)
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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