Nachweis Upload für Stellungnahme Jugendamt
G17006802• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § Dummyrechtsnorm
Formularangaben
Die Stellungnahme des Jugendamtes kann proaktiv durch die Sorgeberechtigten des Kindes eingeholt werden, um den Antragsprozess gegebenenfalls zu beschleunigen. Entscheidend für die Zuständigkeit des Jugendamtes ist der Wohnort des Kindes.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Initialversion