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Nachweis Upload für Stellungnahme Jugendamt

G17006802 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § Dummyrechtsnorm

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Die Stellungnahme des Jugendamtes kann proaktiv durch die Sorgeberechtigten des Kindes eingeholt werden, um den Antragsprozess gegebenenfalls zu beschleunigen. Entscheidend für die Zuständigkeit des Jugendamtes ist der Wohnort des Kindes.

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Initialversion