Strahlenschutzverantwortlicher (nat.)
G17006476• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nach § 167 Absatz 1 Nr. 2 , Auslegung Familienname nach BMU im Fachausschuss Strahlenschutz: mit dem Begriff „Familienname“ ist rechtlich auch ein abweichender Geburtsname inkludiert; Angabe des Geburtsnamen wenn vorhanden;
Handlungsgrundlage
- § 69 StrlSchG
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Neue Zuweisung von Informationen zu: "Angaben zum Strahlenschutzverantwortlichen"