Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Luftfahrzeugführende Person

G17005494 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz);§ 74 (2) Nr. 4 LuftVZO (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung);§ 24 LuftVG (Luftverkehrsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zu den luftfahrzeugführenden Personen

Hilfetext

Eingabe: Den Antragsunterlagen sind Angaben zu den luftfahrzeugführenden Personen zu machen.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


für Migration