Zuwendung Gebäude 1
G17004967• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §5.2 Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge
Formularangaben
Eingabe: "Hinweis: Die Höhe der Zuwendung für investive Maßnahmen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird begrenzt auf 20.000 Euro je Gebäude.
Die Höhe der Zuwendung für investive Maßnahmen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird begrenzt auf 1.200 Euro je Gebäude."
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden