Freigesetzter Stoff
G17004185• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 74 (1) BBergG; § 74 (3) Nr. 1 BBergG
Formularangaben
Eingabe: Wenn mehrere unterschiedliche Stoffe freigesetzt worden sind, geben Sie jeden freigesetzten Stoff einzeln an.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden