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Antragstellendes Unternehmen

G17004106 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Für Unternehmen, die die Gefahrstoffverordnung einhalten müssen.

Handlungsgrundlage


  • § 15d Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragstellendes Unternehmen: - Name - Straße - Hausnummer - Postleitzahl - Ort - Telefon - E-Mail-Adresse - Fax

Hilfetext

nicht vorhanden

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf eingefügt