Ort (Gewässerbenutzung, Stamm)
G17002919• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 VwVfG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie alle betroffenen Grundstücke an, außerdem bei oberirdischen und Küstengewässern die Koordinaten der Einleit-, Einbring- oder Entnahmestelle und gegebenenfalls den Namen und bei Grundwasser die Koordinaten des Flächenmittelpunkts.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden