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Begründung Öffentliches Interesse (Vorzeitiger Beginn, private Anlagen)

G17002804 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 17 (1) Nr. 2 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung des öffentlichen Interesses am vorzeitigen Beginn

Hilfetext

Eingabe: Ein öffentliches Interesse besteht zum Beispiel, wenn die Einleitung durch ein Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung erfolgt.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Hilfetext angelehnt an Knopp, in: SZDK, § 17 WHG Rn. 45

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden