Ansprechperson
G17002439• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angaben zu einer Ansprechperson, welche von der handelnden Person in einem konkreten Antrag eines wirtschaftlich Tätigen bzw. in einer konkreten Anzeige eines wirtschaftlich Tätigen benannt wird für Rückfragen seitens der zuständigen Stelle.
Handlungsgrundlage
- rn:xoev-de:xunternehmen:kerndatenobjekt:ansprechpartner Version 1.0;§ 14 AMG;§ 15 AMG;§ 20 AMG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden