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vertraglich gebundene Anwender einer Röntgeneinrichtung

G17002098 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nach § 44 StrlSchV ; wenn vertraglich gebundene Anwendervorhanden sind, dann sind die Angaben dazu Pflichtggfs. mehrfach

Handlungsgrundlage


  • § 44 StrlSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personenangaben - vertraglich gebundene Anwender einer Röntgeneinrichtung

Hilfetext

Mehrere Personen möglich

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Neue Zuweisung von Informationen zu: "Angaben zum Strahlenschutzverantwortlichen"