vertraglich gebundene Anwender einer Röntgeneinrichtung
G17002098• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nach § 44 StrlSchV ; wenn vertraglich gebundene Anwendervorhanden sind, dann sind die Angaben dazu Pflichtggfs. mehrfach
Handlungsgrundlage
- § 44 StrlSchV
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Neue Zuweisung von Informationen zu: "Angaben zum Strahlenschutzverantwortlichen"