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sonstige Mitarbeiter mit Kenntnissen im Strahlenschutz

G17002067 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Voraussetzung Kenntnisse: § 13 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchGVerordnungsermächtigung: § 74 Abs. 4 Nr. 5 StrlSchGDaraus folgend Grundlage: § 49 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV i.V.m. § 146 Abs. 2 Nr. 5 StrlSchVwenn tiermed. Fachangestellte

Handlungsgrundlage


  • § 13 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG;§ 74 Abs. 4 Nr. 5 StrlSchG;§ 49 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV i.V.m. § 146 Abs. 2 Nr. 5 StrlSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Personenangaben - sonstige Mitarbeiter mit Kenntnissen im Strahlenschutz

Hilfetext

Mehrere Personen möglich

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Neue Zuweisung von Informationen zu: "Angaben zum Strahlenschutzverantwortlichen"