Strahlenschutzbeauftragte
G17002040• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nach § 167 Absatz 1 Nr. 2 , Auslegung Familienname nach BMU im Fachausschuss Strahlenschutz: mit dem Begriff „Familienname“ ist rechtlich auch ein abweichender Geburtsname inkludiert; Angabe des Geburtsnamen wenn vorhanden;
Handlungsgrundlage
- nach § 70 StrlSchG
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachliche Freigabe + Nachrichtenkopf aus NRW eingefügt.