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Dauer des beabsichtigten Vorhabens (Erlaubnis erstmalig)

G17001356 Version 1.4 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 16 (4) BBergG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Geben Sie den geplanten Zeitraum für das Vorhaben ein.
Ausgabe: Dauer des beabsichtigten Vorhabens

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie den geplanten Zeitraum an, für den Sie die Erlaubnis beantragen. Eine Erlaubnis kann für maximal fünf Jahre beantragt werden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden