Dauer des beabsichtigten Vorhabens (Erlaubnis erstmalig)
G17001356• Version 1.4•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 (4) BBergG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie den geplanten Zeitraum für das Vorhaben ein.
Ausgabe: Dauer des beabsichtigten Vorhabens
Ausgabe: Dauer des beabsichtigten Vorhabens
Eingabe: Geben Sie den geplanten Zeitraum an, für den Sie die Erlaubnis beantragen. Eine Erlaubnis kann für maximal fünf Jahre beantragt werden.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden