Halbjahresbericht (Betriebe mit untertägigen Betriebspunkten)
G17001337• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 9 S. 1 Nr. 2 UnterlagenBergV; § 3 KlimaBergV
Formularangaben
Eingabe: Halbjährliche Mitteilung zu statistischen Angaben über betriebliche Vorgänge für untertägige Betriebspunkte mit Überschreitung unterer Temperatur- oder Klimagrenzwerte
Ausgabe: Mitteilung zum 15. April und 15. Oktober für untertägige Betriebspunkte mit Überschreitung unterer Temperatur- oder Klimagrenzwerte
Ausgabe: Mitteilung zum 15. April und 15. Oktober für untertägige Betriebspunkte mit Überschreitung unterer Temperatur- oder Klimagrenzwerte
Eingabe: Unternehmen müssen der zuständigen Behörde die Zahl der untertägigen Betriebspunkte melden, in denen die vorgeschriebenen unteren Temperatur- oder Klimagrenzwerte überschritten worden sind. Die Meldung ist zu tätigen bis zum 15. der Monate April und Oktober, bezogen jeweils auf die Monate Januar und Juli.
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden