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Halbjahresbericht (Betriebe mit untertägigen Betriebspunkten)

G17001337 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 9 S. 1 Nr. 2 UnterlagenBergV; § 3 KlimaBergV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Halbjährliche Mitteilung zu statistischen Angaben über betriebliche Vorgänge für untertägige Betriebspunkte mit Überschreitung unterer Temperatur- oder Klimagrenzwerte
Ausgabe: Mitteilung zum 15. April und 15. Oktober für untertägige Betriebspunkte mit Überschreitung unterer Temperatur- oder Klimagrenzwerte

Hilfetext

Eingabe: Unternehmen müssen der zuständigen Behörde die Zahl der untertägigen Betriebspunkte melden, in denen die vorgeschriebenen unteren Temperatur- oder Klimagrenzwerte überschritten worden sind. Die Meldung ist zu tätigen bis zum 15. der Monate April und Oktober, bezogen jeweils auf die Monate Januar und Juli.

Gruppenart

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden