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Name Antragsteller/-in Denkmal

G17001017 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Name einer Person ist eine Benennung dieser Person, die dazu dient, diese Person von anderen Personen zu unterscheiden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Name Antragsteller/-in Denkmal

Hilfetext

Der Name einer Person ist eine Benennung dieser Person, die dazu dient, diese Person von anderen Personen zu unterscheiden.

Gruppenart

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden